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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

DIN EN 16247-1

Was ist ein Energieaudit und für wen ist es Pflicht?

Die DIN EN 16247-1 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an die Durchführung von Energieaudits festlegt. Sie bietet einen strukturierten Rahmen, der sicherstellt, dass Energieaudits konsistent, transparent und effektiv durchgeführt werden. Diese Norm ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant, aber auch für größere Unternehmen und andere Organisationen anwendbar. Die DIN EN 16247-1 wurde entwickelt, um eine hohe Qualität und Vergleichbarkeit von Energieaudits sicherzustellen. In vielen Ländern, darunter Deutschland, wird diese Norm als anerkannter Standard für Energieaudits verwendet, insbesondere im Rahmen gesetzlicher Vorgaben wie dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit ist eine systematische Überprüfung und Analyse des Energieverbrauchs eines Unternehmens, einer Organisation oder auch eines Gebäudes. Das Ziel eines Energieaudits ist es, den aktuellen Energieverbrauch zu bewerten, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorzuschlagen.

Alle relevanten Informationen über den aktuellen Energieverbrauch werden gesammelt, einschließlich der Daten über Heizungs-, Kühlungs-, Beleuchtungs- und Produktionssysteme. Der Energieverbrauch wird anschießend analysiert, um zu verstehen, wie und wo Energie genutzt wird. Hierbei werden natürlich auch die Betriebskosten berücksichtigt. Anhand der Analyse werden Bereiche identifiziert, in denen Energieeinsparungen möglich sind. Dies kann z. B. durch den Einsatz effizienterer Geräte, die Optimierung von Prozessen oder Änderungen im Nutzerverhalten geschehen. Darauf aufbauend wird ein Plan entwickelt, welcher konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorschlägt. Die Ergebnisse des Energieaudits werden in einem Bericht zusammengefasst, der auch Empfehlungen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen enthält.

Ein Energieaudit kann sowohl in kleinen und mittleren Unternehmen als auch in großen Industrieanlagen oder öffentlichen Gebäuden durchgeführt werden. Es dient nicht nur der Kosteneinsparung, sondern trägt auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei. In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, gibt es gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits verpflichten.

Wichtige Aspekte der DIN EN 16247-1

Die Norm beschreibt den allgemeinen Prozess eines Energieaudits, von der Planung und Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Berichterstattung. Sie ist auf alle Arten von Organisationen und alle Arten von Energienutzungen anwendbar. Zu den in der DIN EN 16247-1 festgelegten Grundsätzen für Energieaudits gehören in erster Linie Unabhängigkeit, Kompetenz und eine systematische Herangehensweise. Diese Prinzipien sollen die Objektivität und Genauigkeit des Audits gewährleisten.

Vor dem eigentlichen Audit ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Dies umfasst die Festlegung der Ziele, des Umfangs und der Kriterien des Audits sowie die Auswahl des Auditors und die Sammlung relevanter Daten. In der Durchführung des Energieaudits werden dann alle relevanten Informationen über den Energieverbrauch gesammelt, analysiert und bewertet. Der Auditor identifiziert Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs. Am Ende des Audits wird ein Bericht erstellt, der die Ergebnisse zusammenfasst. Der Bericht enthält auch konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Nach Abschluss des Audits können Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen eingeleitet werden. Die Norm unterstützt auch die kontinuierliche Überwachung und Nachverfolgung der erzielten Einsparungen.

Für wen ist ein Energieaudit verpflichtend?

In Deutschland ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für alle Nicht-KMU verpflichtend. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in nationales Recht umsetzt. Als Nicht-KMU („kleines oder mittleres Unternehmen“) werden Unternehmen und Organisationen angesehen, deren Mitarbeiterzahl höher als 250 ist oder entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Pflicht gilt für alle betroffenen Unternehmen unabhängig von der Branche. Wer bereits ein zertifiziertes Managementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement) vorweisen kann, benötigt in der Regel keine gesonderten Energieaudits.

Ausnahmen und weitere Regelungen

Für Unternehmen, die die KMU-Kriterien erfüllen, ist das Energieaudit freiwillig, es sei denn, sie nehmen bestimmte staatliche Förderungen oder Steuererleichterungen in Anspruch, die eine Energieauditpflicht mit sich bringen könnten.

Die Bagatellgrenze für Energieaudits ist eine Regelung, die kleine Unternehmen von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits befreien kann, selbst wenn sie formal die Kriterien für ein Nicht-KMU erfüllen. In Deutschland wird diese Bagatellgrenze im Zusammenhang mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) angewendet. Die Bagatellgrenze besagt, dass Unternehmen von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits befreit sind, wenn ihr jährlicher Energieverbrauch unter der Schwelle von 500.000 kWh pro Jahr liegt. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen, das eigentlich als Nicht-KMU gilt, insgesamt weniger als 500.000 kWh Energie pro Jahr verbraucht, ist es nicht verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass kleine Energieverbraucher nicht unverhältnismäßig belastet werden, da der Aufwand für ein Energieaudit in solchen Fällen im Verhältnis zum tatsächlichen Energieverbrauch zu hoch wäre.

Unternehmen mit einem Verbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz umzusetzen. Diese Maßnahmen sollten auf den Ergebnissen des Energieaudits oder den Erkenntnissen aus dem Managementsystem basieren und darauf abzielen, den Energieverbrauch zu senken. In einigen Fällen können Unternehmen verpflichtet werden, bestehende Anlagen oder Prozesse nachzurüsten, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen erhebliche Einsparpotenziale identifiziert wurden.

Vorteile von Energieaudits

Energieaudits bieten eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und Organisationen, die ihre Energieeffizienz verbessern und ihre Energiekosten senken möchten. Hier sind die wichtigsten Vorteile eines Energieaudits:

1. Identifizierung von Einsparpotenzialen

Ein Energieaudit ermöglicht es, systematisch den Energieverbrauch zu analysieren und Bereiche mit hohem Energieverbrauch zu identifizieren. Dadurch können gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs entwickelt werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann.

2. Kostensenkung

Durch die Umsetzung der im Energieaudit vorgeschlagenen Maßnahmen können Unternehmen ihre Energiekosten deutlich senken. Dies kann sich positiv auf die Gewinnmargen auswirken und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

3. Verbesserung der Energieeffizienz

Ein Energieaudit hilft, ineffiziente Prozesse, Geräte oder Systeme zu identifizieren und zu optimieren. Dies führt zu einer nachhaltigeren und effizienteren Energienutzung, was langfristig die Betriebskosten senkt und den CO2-Ausstoß reduziert.

4. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

In vielen Ländern sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen. Ein Energieaudit nach anerkannten Normen wie DIN EN 16247-1 hilft Unternehmen, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und potenziellen Bußgeldern oder Sanktionen zu entgehen.

5. Umwelt- und Klimaschutz

Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs tragen Unternehmen zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen bei. Dies unterstützt globale Klimaschutzziele und verbessert das Umweltimage des Unternehmens.

6. Fördermöglichkeiten

In vielen Ländern gibt es staatliche Förderprogramme, die Energieeffizienzmaßnahmen finanziell unterstützen. Ein Energieaudit kann dazu beitragen, die Voraussetzungen für solche Förderungen zu erfüllen, was die Finanzierung von Effizienzprojekten erleichtert.

7. Verbesserung der betrieblichen Prozesse

Energieaudits bieten nicht nur Einsparpotenziale, sondern können auch dazu beitragen, betriebliche Abläufe zu optimieren. Durch die Analyse von Prozessen können Schwachstellen identifiziert und beseitigt werden, was zu einer effizienteren Produktion führt.

8. Steigerung der Mitarbeiterbeteiligung

Ein Energieaudit kann das Bewusstsein der Mitarbeiter für den Energieverbrauch und die Bedeutung von Energieeinsparungen schärfen. Dies kann zu einem stärkeren Engagement und einer höheren Beteiligung an Energieeffizienzmaßnahmen führen.

9. Nachhaltigkeitsstrategie

Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele verfolgen, profitieren von Energieaudits, da sie eine systematische Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Energie- und Umweltstrategie bieten.

10. Reputation und Kundenbindung

Unternehmen, die aktiv an der Reduzierung ihres Energieverbrauchs arbeiten und dies transparent kommunizieren, können ihre Reputation als verantwortungsbewusste und umweltfreundliche Organisation stärken. Dies kann die Kundenbindung erhöhen und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.

11. Langfristige Planungssicherheit

Energieaudits bieten eine fundierte Grundlage für die langfristige Planung von Investitionen in energieeffiziente Technologien und Prozesse. Unternehmen können besser abschätzen, welche Maßnahmen die größten Einsparungen bringen und wie sie ihre Energiezukunft gestalten möchten.

Was sind die Schwachstellen von Energieaudits?

Energieaudits sind ein wertvolles Instrument zur Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen, aber sie haben auch Schwachstellen, die ihre Wirksamkeit beeinträchtigen können. Hier sind einige der häufigsten Schwachstellen:

1. Oberflächliche Analyse

In einigen Fällen können Energieaudits oberflächlich durchgeführt werden, insbesondere wenn der Fokus eher auf der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben liegt als auf der tatsächlichen Identifizierung von Einsparpotenzialen („Qualitätsbürokratie“ als Selbstzweck). Eine unzureichende Datenerhebung oder fehlende Detailtiefe kann dazu führen, dass wichtige Einsparpotenziale übersehen werden.

2. Fehlende Umsetzung

Selbst wenn ein Energieaudit Einsparpotenziale aufzeigt, werden die empfohlenen Maßnahmen oft nicht umgesetzt. Dies kann an fehlenden finanziellen Mitteln, fehlendem Management-Engagement oder an der Einschätzung liegen, dass die Umsetzung zu kompliziert oder störend für den laufenden Betrieb ist.

3. Kosten-Nutzen-Verhältnis

In einigen Fällen kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Energieaudits ungünstig sein. Wenn die Kosten für das Audit höher sind als die potenziellen Einsparungen, wird der Nutzen des Audits infrage gestellt. Dies kann insbesondere bei kleinen Unternehmen oder bei geringen Energieverbrauchern der Fall sein.

4. Mangelnde Kontinuität

Energieaudits sind oft Momentaufnahmen und bieten keine kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs. Ohne regelmäßige Nachverfolgung und Anpassung der Maßnahmen können erreichte Einsparungen wieder verloren gehen.

5. Mangelnde Berücksichtigung von Verhaltensänderungen

Viele Energieaudits konzentrieren sich auf technische Maßnahmen und vernachlässigen das Potenzial von Verhaltensänderungen der Mitarbeiter zur Energieeinsparung. Die Einbeziehung der Belegschaft und Schulungen zum Thema Energieeffizienz können jedoch oft einfache und kostengünstige Maßnahmen sein.

6. Fokus auf kurzfristige Maßnahmen

Energieaudits können dazu neigen, sich auf kurzfristige, leicht umsetzbare Maßnahmen zu konzentrieren, anstatt auch langfristige, strategische Ansätze zur Energieeinsparung zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass nachhaltigere, aber komplexere Maßnahmen unberücksichtigt bleiben.

7. Unzureichende Datenbasis

Ein weiteres Problem kann eine unzureichende Datenbasis sein. Wenn die vorhandenen Daten ungenau oder unvollständig sind, kann dies die Qualität des Audits beeinträchtigen. Ohne verlässliche Daten können Analysen und Empfehlungen fehlerhaft sein.

8. Fehlender ganzheitlicher Ansatz

Energieaudits können manchmal zu sehr auf einzelne Bereiche fokussiert sein, ohne die gesamte Organisation und alle Energieverbrauchsquellen umfassend zu betrachten. Ein ganzheitlicher Ansatz, der alle Aspekte des Energieverbrauchs einbezieht, ist jedoch wichtig, um alle Potenziale zu erkennen.

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