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Sorgfaltspflicht der Unternehmen

Haftungsrisiken mindern
Compliance wirksam umsetzen

Durch das Lieferkettengesetz (LkSG), oder auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt, haben Unternehmen eine höhere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren unmittelbaren Lieferanten, absolut ungeachtet von deren globaler Lokalisierung.

Hintergrund des beschlossenen Lieferkettengesetzes soll mehr Schutz von Menschen und Umwelt in der globalen Wirtschaft sein – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch bei allen Zulieferern der Lieferkette.

Dies bedeutet nicht nur, dass Risikoanalysen und die Einleitung von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverstößen oder Umweltverstößen durchgeführt werden müssen, sondern es werden auch entsprechende Kontrollen der Lieferanten gefordert. Doch müssen auch die Zulieferer sicherstellen, dass sie ihren eigenen Verpflichtungen hinsichtlich der Gewährleistung zur Einhaltung von Menschenrechten nachkommen.

Hierfür wurde ein Katalog an Sorgfaltspflichten als Leitfaden, den „Due Diligence Standard“ für die Unternehmen bereitgestellt. Dieser erhält klare und verhältnismäßige Anforderungen, welche im Rahmen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht einzuhalten sind und wie diese zu kontrollieren, durchzusetzen und einzuhalten sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die unternehmerische Hinweisgeberpolitik, welche es Hinweisgebern nicht nur ermöglichen muss, beobachtete Verstöße oder den Verdacht, dieser zu melden, sondern auch anonym auftreten zu können.

Wie kann die Sorgfaltspflicht in der Praxis aussehen?

Betroffene Geschäftsführer müssen sich nun die Frage stellen, wie das Gesetz bestmöglich und effektiv umgesetzt werden kann. Einige Firmen überlegen bereits eine gesonderte Stelle für die Umsetzung zu schaffen, doch Unternehmensberater Dr. Roland Scherb warnt Unternehmer vor voreiligen Entscheidungen: „Zunächst muss geklärt werden, wie die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, dann können weitere Schritte getätigt werden.

Aber er weist darauf hin, dass in gewisser Weise schon jetzt gehandelt werden muss: „Ab sofort sollte sich das Unternehmen vorbereiten und Zulieferer nicht nur hinsichtlich gelieferter Qualität, sondern auch auf die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (VN-Leitprinzipien), prüfen.“

In diesem Szenario werden größere Firmen die Anforderungen entlang der Supply Chain an ihre Lieferanten weitergeben und somit werden kleinere Firmen ebenfalls betroffen sein können.

Ein wirksames Compliance-Management auf Basis von bewährten, technischen Lösungen kann eine sinnvolle Antwort auf die Anforderungen des Gesetzes sein.

Welche Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht müssen eingeführt werden?

Eine Frage, welche momentan häufiger gestellt wird ist, wie man prüfen kann, dass die gesamte Lieferkette Menschenrechte und Umwelt schützt? Experten meinen, dass man anhand noch festzulegender Kontrollmaßnahmen bzw. Audits innerhalb der Lieferkette die Überprüfungen durchführen könnte. Es wäre möglich von Lieferanten eine Zertifizierung zu fordern – beispielsweise nach ISO 37301:2021 Compliance Management Systeme.

Unternehmen müssen dabei künftig folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
  • Risikomanagement (inkl. Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Beschwerdemechanismus einrichten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Mit der von PeRoBa entwickelten Software iVision®, könnte man bei diesem Vorgang unterstützend wirken und Kosten sparen. Die iVision® Remote Audit Software ermöglicht es Auditierungen jederzeit und auch unangekündigt durchzuführen. Dies kann unter anderem mit einem handelsüblichen Smartphone oder Tablet erfolgen; Dokumentation und Berichterstattung im anerkannten Format sind mit der Software ebenso möglich und ermöglichen somit eine erforderliche Nachweisführung. Vor allem bei einem Verdacht von Verletzungen der Sorgfaltspflicht kann sofort reagiert werden und hierdurch weitergehenden Schaden reduzieren sowie Risiken minimieren.

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Über PeRoBa:

Die PeRoBa Unternehmensberatung GmbH ist einer der weltweit führenden Taktgeber im Bereich Qualitätsmanagement, deren Ursprung bereits in das Jahr 1991 zurückgeht. Der Firmensitz befindet sich seit 2011 in Baldham, und das Unternehmen verfügt über eine Repräsentanz in der Prinzregentenstraße in München. Die PeRoBa Unternehmensberatung berät, prüft und bewertet qualitativ hochwertig, um Kunden bei der Einführung und Umsetzung ihrer Managementsysteme zu unterstützen. Sie bietet darüber hinaus Audits, QM- Trainings, Seminare und Workshops an.
Seit Januar 2016 ist die hauseigene, innovative Software iVision® – Smart Remote Audit Solution am Markt und ergänzt unser Beratungsportfolio.
Der Gründer und Inhaber, Dr. Roland Scherb MBA, ist Auditor, Berater, Trainer und Autor. Er ist 1. Vorstand im Bundesverband der Auditoren und aktives Mitglied im Arbeitskreis der DIN e.V. sowie Referent der TÜV-Akademie.

 

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